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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) und uns über die Buchung und Inanspruchnahme von Erlebnissen, die unter der Marke ALMARA angeboten werden (nachfolgend „ALMARA Moments“). Maßgeblich ist die Fassung der AGB zum Zeitpunkt der Buchung.

1.2 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

Ubu Beteiligungs GmbH
Zehlendorfer Damm 75A
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Handelsregister: HRB 34135 P, Amtsgericht Potsdam
Geschäftsführer: Wolfgang Donko
E-Mail: office@ubu-beteiligung.de

Die Marke ALMARA gehört zum Markenportfolio der Ubu Beteiligungs GmbH. Im Falle einer späteren Übertragung des operativen Geschäfts auf eine andere Konzerngesellschaft (insbesondere die ubu lifestyle GmbH) werden die Vertragsverhältnisse nach Maßgabe der §§ 414, 415 BGB übergeleitet. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und kann der Übertragung widersprechen; in diesem Fall bleibt das Vertragsverhältnis mit der Ubu Beteiligungs GmbH bis zur vollständigen Vertragserfüllung bestehen.

1.3 Verbraucher

Diese AGB richten sich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Abwehrklausel

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vermittler-Modell und ALMARA-eigene Standorte

2.1 Zwei Konstellationen

ALMARA bietet Moments in zwei Konstellationen an:

  • Vermittelte Moments: ALMARA vermittelt den Erlebnisvertrag zwischen dem Kunden und einem Partner (Standortbetreiber, Anbieter).
  • ALMARA-eigene Standorte: An eigenen Standorten (z.B. Store, Pop-up, Beach Kiosk) erbringt ALMARA die Leistung selbst oder durch eigene Erfüllungsgehilfen.

Die jeweils anwendbare Konstellation wird dem Kunden vor Vertragsschluss in der Buchungsstrecke deutlich kenntlich gemacht (Anbieter-Hinweis auf der Detailseite des jeweiligen Moments).

2.2 Vermittelte Moments

Bei vermittelten Moments kommt der Erlebnisvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. ALMARA ist nicht Vertragspartner der Erlebnisleistung und haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung sowie die Erbringung der eigenen Plattform- und Buchungsleistungen.

Der jeweilige Partner, einschließlich seines Sitzes und seiner Kontaktdaten, wird dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

2.3 ALMARA-eigene Standorte

An ALMARA-eigenen Standorten ist die Ubu Beteiligungs GmbH (vorbehaltlich der Übertragungsklausel nach § 1.2) selbst Vertragspartner des Erlebnisvertrags.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Buchungsablauf

Die Darstellung der ALMARA Moments auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit Klick auf den Bestellbutton („Jetzt buchen“, „Zahlungspflichtig bestellen“ o.ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den ausgewählten Moment ab.

3.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung und der unmittelbar darauf folgenden Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Bei vermittelten Moments wird der Vertrag zwischen Kunde und Partner geschlossen; die Buchungsbestätigung von ALMARA dient zugleich als Bestätigung der Vermittlung.

3.3 Voucher

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Voucher, der ihn zum Bezug der gebuchten Leistung berechtigt. Der Voucher kann je nach technischer Umsetzung als PDF zur Buchungsbestätigung beigefügt, als digitaler Link, als QR-Code mit beigefügter PDF oder als Eintrag in einer digitalen Wallet (z.B. Apple Wallet, Google Wallet) übermittelt werden. Der Voucher enthält insbesondere Buchungsnummer, gebuchten Moment, Termin sowie Anzahl der Teilnehmer.

3.4 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext (Buchungsbestätigung samt AGB) wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die AGB können zusätzlich als PDF beigefügt oder per QR-Code zugänglich gemacht werden. Der Kunde wird gebeten, diese Unterlagen aufzubewahren.

3.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information; im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung verbindlich.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Preise

Die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe, Spotgebühren) am Standort zusätzlich anfallen, werden diese transparent vor Vertragsschluss ausgewiesen.

Bei Buchungen mit Bezug zu Standorten außerhalb der Eurozone können Preise in der jeweiligen Landeswährung angegeben werden. Die Abrechnung erfolgt in der ausgewiesenen Währung; etwaige Wechselkursrisiken und Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde.

4.2 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt im Voraus über die in der Buchungsstrecke angebotenen Zahlungsmittel. Akzeptiert werden in der Regel Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay, Google Pay sowie weitere von unseren Zahlungsdienstleistern angebotene Zahlungsarten. Die konkret verfügbaren Zahlungsmittel werden in der Buchungsstrecke angezeigt.

4.3 Zahlungsdienstleister

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über die externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. und/oder Mollie B.V. Mit Auswahl einer Zahlungsart stimmt der Kunde der Weiterleitung seiner Zahlungsdaten an den jeweiligen Anbieter zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

4.4 Fälligkeit

Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und wird unmittelbar im Rahmen der Buchung eingezogen.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

5.1 Mindeststandards

Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt ist, gelten für die Stornierung durch den Kunden folgende Mindeststandards:

  • Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenlose Stornierung mit vollständiger Erstattung des Buchungspreises.
  • Innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor dem Termin: Stornogebühr in Höhe von 50 % des Buchungspreises.
  • Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin: keine Erstattung.
  • Bei Nicht-Erscheinen (No-Show): keine Erstattung.

5.2 Abweichende Stornoregelungen

Für einzelne Moments können abweichende Stornoregelungen gelten, etwa in Hochsaison-Zeiträumen oder bei besonderen Veranstaltungen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss in der Buchungsstrecke deutlich angezeigt und werden mit der Buchungsbestätigung Vertragsbestandteil.

5.3 Form der Stornierung

Stornierungen sind in Textform an support@almara.life oder über die in der Buchungsstrecke vorgesehene Funktion möglich. Maßgeblich für die Wahrung der Stornofrist ist der Zugang der Stornierungserklärung bei ALMARA.

§ 6 Umbuchung

6.1 Umbuchung durch den Kunden

Bis 48 Stunden vor dem Termin kann der Kunde eine Umbuchung auf einen anderen Termin kostenfrei vornehmen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit am gewünschten neuen Termin. Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist eine Umbuchung nicht mehr möglich; die Stornoregelungen nach § 5 gelten. Umbuchungen können über support@almara.life oder über die in der Buchungsstrecke vorgesehene Funktion vorgenommen werden.

6.2 Standortübergreifende Umbuchung und Saisonbetrieb

ALMARA Standorte sind teilweise Saisonbetriebe. Sollte am ursprünglichen Buchungsstandort innerhalb der laufenden Saison kein passender Ersatztermin verfügbar sein, kann der Kunde wählen:

  • Umbuchung auf einen Termin am selben Standort innerhalb der nächsten 60 Kalendertage, mindestens bis zum Ende der laufenden Saison oder bis zum Saisonbeginn der Folgesaison;
  • Umbuchung an einen anderen ALMARA-Standort, sofern dort ein vergleichbarer Moment-Typ verfügbar ist (siehe § 6.3);
  • Umwandlung des Buchungsbetrags in einen Wertgutschein gemäß § 19 mit drei Jahren Gültigkeit, einlösbar an allen ALMARA-Standorten.

6.3 Umbuchung zwischen Moment-Typen

Bei der Umbuchung auf einen anderen Moment-Typ gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf einen gleich- oder geringerwertigen Moment-Typ ist kostenfrei möglich. Ein etwaiger Preisunterschied verbleibt als Restguthaben (analog § 19.3).
  • Umbuchung auf einen höherwertigen Moment-Typ ist gegen Zahlung der Preisdifferenz möglich, sofern verfügbar.

6.4 Stornierung oder Verzögerung durch ALMARA oder den Partner

Wird die gebuchte Leistung von ALMARA oder dem Partner nicht zum vereinbarten Termin erbracht – insbesondere wegen ungeeigneter Witterungsverhältnisse, Equipment-Defekten, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen –, gilt folgende Eskalationskaskade:

Stufe 1 – Kurzverzögerung am selben Tag: Tritt eine Verzögerung von bis zu 60 Minuten ein und ist der Kunde mit dem späteren Termin einverstanden, wird die Leistung wie gebucht erbracht. ALMARA oder der Partner kann nach eigenem Ermessen einen Service-Bonus anbieten (z.B. zusätzliche Erlebniszeit, Folgegutschein); ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Stufe 2 – Verschiebung am selben Tag: Bei einer Verzögerung von mehr als 60 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten desselben Tages wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Der Kunde kann alternativ wählen zwischen:

  • Annahme des Ersatztermins;
  • Umbuchung gemäß §§ 6.1 bis 6.3;
  • Umwandlung in einen Wertgutschein gemäß § 19;
  • vollständiger Rückerstattung des Buchungsbetrags.

Stufe 3 – Umbuchung in den kommenden Tagen: Ist eine Erbringung am selben Tag nicht möglich, bietet ALMARA oder der Partner einen Ersatztermin innerhalb der nächsten 3 Kalendertage am selben Standort an. Der Kunde kann alternativ wählen zwischen:

  • Annahme des Ersatztermins;
  • standortübergreifender Umbuchung gemäß § 6.2;
  • Umwandlung in einen Wertgutschein gemäß § 19;
  • vollständiger Rückerstattung des Buchungsbetrags.

Stufe 4 – Keine Lösung möglich: Ist auch eine Umbuchung in den nächsten 3 Kalendertagen nicht möglich oder lehnt der Kunde alle angebotenen Optionen ab, erhält der Kunde eine vollständige Rückerstattung des Buchungsbetrags innerhalb von 14 Werktagen über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

6.5 Ausschluss von Folgeschäden

Ein Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen (insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten) ist ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen für ALMARA bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren oder ALMARA bzw. dem Partner kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. § 17 (Haftung) bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

7.1 Ausschluss bei termingebundenen Buchungen

Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da ALMARA Moments grundsätzlich für einen konkreten Termin gebucht werden, besteht insoweit kein Widerrufsrecht.

7.2 Widerrufsrecht bei Wertgutscheinen

Bei Erwerb eines Wertgutscheins (§ 19), der nicht für einen konkreten Termin ausgestellt wird, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 8 Höhere Gewalt

ALMARA und der Partner haften nicht für die Nichterbringung oder verspätete Erbringung von Leistungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt umfasst insbesondere außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks oder vergleichbare unabwendbare Ereignisse. § 6.4 (Eskalationskaskade) bleibt unberührt; der Kunde erhält in diesen Fällen die dort vorgesehenen Wahlrechte.

§ 9 Anforderungen an den Kunden

9.1 Allgemeine Eignung

Der Kunde versichert mit der Buchung, dass er in der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung ist, das gebuchte Erlebnis sicher durchzuführen. Insbesondere bestätigt der Kunde, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, akute Verletzungen, Schwangerschaft, soweit für das jeweilige Erlebnis relevant).

9.2 Schwimmkenntnisse

Bei wassergebundenen Moments versichert der Kunde, über ausreichende Schwimmkenntnisse zu verfügen, sich frei und sicher im Wasser bewegen zu können und keine Wasserangst zu haben. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Bedenken vor Beginn des Moments dem Anbieter mitzuteilen.

9.3 Mindestalter und Aufsicht von Minderjährigen

Für die Nutzung bestimmter ALMARA Devices gelten herstellerseitige Altersbeschränkungen, die dem Kunden vor Vertragsschluss in der Produktbeschreibung mitgeteilt werden. Minderjährige dürfen die Devices nur unter Aufsicht eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer von diesem ausdrücklich autorisierten volljährigen Begleitperson nutzen. Die Aufsichtsperson übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung dieser AGB durch den Minderjährigen.

9.4 Alkohol- und Drogenverbot

Der Kunde versichert, das ALMARA Device und die Erlebnisleistung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten zu nutzen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. ALMARA und der Partner sind berechtigt, die Übergabe des Devices und die Erbringung der Leistung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für eine entsprechende Beeinträchtigung vorliegen. In diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch.

9.5 Verweigerungsrecht

ALMARA und der Partner sind berechtigt, die Übergabe des Devices und die Erbringung der Leistung zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des Kunden im Sinne der Absätze 9.1 bis 9.4 bestehen oder der Kunde die nach § 10 vorgesehene Sicherheitseinweisung nicht durchläuft. Bei berechtigter Verweigerung besteht kein Erstattungsanspruch.

§ 10 Sicherheitseinweisung

10.1 Verbindliche Einweisung

Vor der erstmaligen Nutzung eines ALMARA Devices ist der Kunde verpflichtet, eine Sicherheitseinweisung zu absolvieren. Die Einweisung umfasst die Bedienung des Devices, die geltenden Sicherheitsregeln, Verhaltensregeln im Wasser, Notfallprozeduren sowie Hinweise zum geeigneten Einsatzgebiet.

10.2 Form der Einweisung

Die Einweisung erfolgt in einer der folgenden Formen:

  • Digital: Der Kunde sieht ein verbindliches Einweisungsvideo und bestätigt digital den Erhalt und das Verständnis der Sicherheitshinweise.
  • Analog: Der Kunde erhält vor Ort durch den Anbieter eine mündliche Einweisung und bestätigt deren Erhalt und Verständnis.

Die Form der Einweisung ergibt sich aus der Buchung bzw. wird am Standort festgelegt.

10.3 Bestätigung und Folgen

Mit der Bestätigung der Einweisung versichert der Kunde, die Sicherheitshinweise verstanden zu haben und sich an die Vorgaben zu halten. Ohne erfolgte Einweisungsbestätigung wird das Device nicht übergeben. Eine fehlerhafte oder falsche Bestätigung der Einweisung kann zur Verweigerung der Leistung führen und Haftungsfolgen für den Kunden auslösen.

§ 11 Übergabe und Nutzung des ALMARA Devices

11.1 Übergabe

Bei der Übergabe des Devices erfolgt eine gemeinsame Sichtkontrolle durch Anbieter und Kunde. Etwaige bereits vorhandene Mängel werden in einem Übergabeprotokoll (digital oder analog) festgehalten. Mit der Übernahme bestätigt der Kunde, dass das Device sich in einem ordnungsgemäßen, gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet und das mitgegebene Zubehör vollständig ist.

11.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Der Kunde verpflichtet sich, das Device ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den Vorgaben des Herstellers, den Sicherheitshinweisen aus der Einweisung sowie diesen AGB zu nutzen. Insbesondere sind die zulässigen Einsatzgebiete, Höchsttiefen, Geschwindigkeitsstufen und Nutzungsdauern einzuhalten.

11.3 Verbotene Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:

  • der Einsatz an Orten, an denen die Nutzung gesetzlich, behördlich oder durch Hausordnung untersagt ist;
  • die Mitführung oder der Transport weiterer Personen oder Gegenstände, soweit das Device hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen ist;
  • technische, optische oder softwareseitige Veränderungen am Device, einschließlich Aufkleber, Lackierungen oder Klebefolien;
  • die Überlassung des Devices an Dritte ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ALMARA oder dem Partner;
  • Reparaturen oder Wartungsarbeiten durch den Kunden;
  • der Einsatz zu Wettkampfzwecken, Stunts oder vergleichbaren Aktivitäten mit erhöhtem Risiko.

11.4 Sorgfaltspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, das Device sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung, Diebstahl und Verlust zu schützen. Bei Pausen ist das Device an einem sicheren Ort zu verwahren oder zu beaufsichtigen.

11.5 Rückgabe

Der Kunde gibt das Device zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in dem Zustand zurück, in dem er es übernommen hat, abgesehen von normaler, vertragsgemäßer Abnutzung. Bei der Rückgabe erfolgt eine erneute Sichtkontrolle durch den Anbieter. Wird ein Schaden festgestellt, der nicht im Übergabeprotokoll vermerkt war, wird vermutet, dass dieser während der Nutzungszeit entstanden ist; dem Kunden steht der Gegenbeweis offen.

11.6 Verspätete Rückgabe (Quick-Rent)

Die ALMARA Moments werden im Quick-Rent-Modell erbracht: Der Kunde mietet das Device für einen genau definierten Slot (z.B. 30, 40 oder 50 Minuten). Das Device ist spätestens zum Ende des gebuchten Slots zurückzugeben (Drop-off). ALMARA räumt dem Kunden im Anschluss an den gebuchten Slot eine Toleranzzeit von max. 5 Minuten ein, die für die Rückgabe genutzt werden kann. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der Toleranz, gilt:

Fall A – keine Folgebuchung betroffen: Wird die Toleranzzeit überschritten und es liegt keine Folgebuchung vor, erfolgt die Nachberechnung in 10-Minuten-Intervallen. Beispiel: Gebuchter Slot-Preis 30 € für 30 Minuten ergibt einen Anteil von 10 € je 10-Minuten-Intervall.

Fall B – Folgebuchung betroffen: Wird die Toleranzzeit überschritten und es liegt eine Folgebuchung vor, erfolgt die Nachberechnung in 10-Minuten-Intervallen zuzüglich eines Aufschlags von 50 %. Der Aufschlag dient dem pauschalierten Ausgleich der durch die Verzögerung verursachten Mehraufwendungen und Folgebuchungs-Verschiebungen.

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ALMARA bzw. dem Partner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Sicherheitsleistung

Für die Nutzung höherwertiger Devices kann ALMARA bzw. der Partner eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarten-Vorautorisierung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird dem Kunden vor Übergabe transparent mitgeteilt. Nach vertragsgemäßer Rückgabe des Devices wird die Vorautorisierung freigegeben; die tatsächliche Gutschrift auf dem Konto des Kunden hängt von der Bearbeitung durch die kartenausgebende Bank ab und kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Eine tatsächliche Belastung der Kreditkarte erfolgt nur, wenn und soweit der Kunde nach diesen AGB für Schäden, Verlust oder andere Pflichtverletzungen haftet.

§ 13 Beschädigung, Verlust und Nicht-Rückgabe

13.1 Beschädigung

Der Kunde haftet für während der Nutzungszeit entstandene Schäden am Device, die auf eine Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB zurückzuführen sind, insbesondere auf Bedienungsfehler, Überbeanspruchung, vertragswidrige Nutzung oder Verletzung der Sorgfaltspflichten. Bei normalem, vertragsgemäßem Verschleiß sowie bei Material- oder Herstellungsfehlern haftet der Kunde nicht.

13.2 Verlust und Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl des Devices während der Nutzungszeit ist der Kunde verpflichtet, ALMARA bzw. den Partner unverzüglich zu informieren. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und ALMARA eine Kopie der Anzeige unaufgefordert zu übermitteln.

Der Kunde haftet für Verlust oder Diebstahl, wenn ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nach § 11.4 zur Last fällt. Die Haftung entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass er die übliche Sorgfalt eingehalten hat.

13.3 Nicht-Rückgabe

Wird das Device über den gebuchten Slot hinaus auch bis Geschäftsschluss des jeweiligen Standorts nicht zurückgebracht und nimmt der Kunde innerhalb dieser Zeit auch keinen Kontakt zu ALMARA bzw. dem Partner auf, gilt das Device als nicht zurückgegeben. In diesem Fall ist ALMARA berechtigt:

  • den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Devices in Rechnung zu stellen;
  • Strafanzeige wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB zu erstatten;
  • die nach § 12 vereinbarte Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zu verwerten.

Die Regelung des § 11.6 (verspätete Rückgabe innerhalb desselben Geschäftstages) bleibt von dieser Bestimmung unberührt; sie greift ausschließlich bei verspäteter, aber erfolgter Rückgabe.

13.4 Haftungsumfang bei Beschädigung

Bei Teilschäden haftet der Kunde auf die Reparaturkosten, höchstens jedoch auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Devices. ALMARA wird sich bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche um eine angemessene und verhältnismäßige Bemessung bemühen.

§ 14 Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen

Wird der Kunde während der Nutzung des Devices oder der Durchführung des Moments in einen Unfall oder ein vergleichbares Schadensereignis verwickelt, hat er ALMARA bzw. den Partner unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Klärung des Sachverhalts erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere Angaben zu Unfallbeteiligten, Zeugen und Schadensumfang. Bei Personenschäden ist umgehend der Rettungsdienst zu verständigen. Polizeiliche Aufnahme oder ärztliche Untersuchung sind nach Erfordernis zu veranlassen.

§ 15 Eigenverantwortung, Versicherung und optionale Schadenshaftungs-Reduktion

15.1 Eigene Gefahr

Die Teilnahme an einem ALMARA Moment und die Nutzung eines ALMARA Devices erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden, soweit diese nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten von ALMARA oder dem Partner zurückzuführen ist. Der Kunde trägt insbesondere das Risiko für mitgeführte persönliche Gegenstände, Wertsachen, Bekleidungsstücke und elektronische Geräte.

15.2 Eigene Haftpflichtversicherung

Der Kunde ist verpflichtet, über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von Freizeitgeräten abdeckt. ALMARA empfiehlt zudem den Abschluss einer Unfallversicherung.

15.3 Optionale Schadenshaftungs-Reduktion

ALMARA bzw. der Partner kann optional gegen Aufpreis eine Schadenshaftungs-Reduktion anbieten, mit der die Haftung des Kunden für Beschädigung oder Verlust des Devices auf einen vorab transparent ausgewiesenen Selbstbehalt begrenzt wird. Die konkrete Verfügbarkeit, Konditionen, Höhe des Selbstbehalts sowie die ausgeschlossenen Schadensfälle (insbesondere Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) werden in der Buchungsstrecke ausgewiesen und werden mit Buchung der Schadenshaftungs-Reduktion Vertragsbestandteil. Auf die Schadenshaftungs-Reduktion besteht kein Anspruch.

§ 16 Schäden gegenüber Dritten und Freistellung

16.1 Haftung des Kunden gegenüber Dritten

Verursacht der Kunde während der Nutzung des Devices oder der Durchführung des Moments Schäden bei Dritten – sei es an Personen, Sachen oder Vermögen –, haftet er hierfür allein. ALMARA und der Partner sind nicht Vertragspartei zwischen Kunde und Dritten und übernehmen für solche Schäden keinerlei Haftung.

16.2 Freistellung im Innenverhältnis

Werden ALMARA oder der Partner von Dritten auf Schadensersatz oder andere Leistungen in Anspruch genommen, weil der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des Devices oder der Durchführung des Moments einen Schaden verursacht hat, stellt der Kunde ALMARA und den Partner von sämtlichen derartigen Ansprüchen im Innenverhältnis frei, einschließlich der hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von ALMARA oder dem Partner zurückzuführen ist.

§ 17 Haftung von ALMARA

17.1 Grundsatz

ALMARA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ALMARA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

17.2 Wesentliche Vertragspflichten

Für sonstige Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch ALMARA, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet ALMARA nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

17.3 Ausschluss im Übrigen

Im Übrigen ist die Haftung von ALMARA ausgeschlossen.

17.4 Haftung nach Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

17.5 Geltung für Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ALMARA.

17.6 Vermittelte Moments

Bei vermittelten Moments (§ 2.2) beziehen sich die Haftungsregelungen dieses § 17 auf die Vermittlungs- und Plattformleistungen von ALMARA. Für die eigentliche Erbringung der Erlebnisleistung haftet allein der Partner. Bei ALMARA-eigenen Standorten (§ 2.3) gelten diese Haftungsregelungen umfassend auch für die Erbringung der Erlebnisleistung selbst.

§ 18 Haftungsausschluss bei eigenem Risiko

Soweit der Kunde Schäden erleidet, die auf einer Verletzung seiner eigenen Pflichten aus diesen AGB beruhen, insbesondere auf einer Nichteinhaltung der Sicherheitseinweisung, der Nutzungsverbote nach § 11.3 oder der Sicherheits- und Eignungsanforderungen nach § 9, ist eine Haftung von ALMARA und dem Partner ausgeschlossen, sofern den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft.

§ 19 Wertgutscheine

19.1 Gegenstand und Einlöseorte

ALMARA bietet die Möglichkeit, Wertgutscheine zu erwerben. Ein Wertgutschein berechtigt den Inhaber, im Rahmen seiner Gültigkeit Buchungen über die ALMARA-Plattform vorzunehmen und den Gutscheinwert ganz oder teilweise auf den Buchungspreis anzurechnen. Wertgutscheine sind standort- und länderübergreifend an allen ALMARA-Standorten einlösbar, die zum Zeitpunkt der Einlösung verfügbar sind. Sie sind nicht an einen bestimmten Moment-Typ, ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Standort gebunden.

19.2 Gültigkeit

Wertgutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres ihres Erwerbs gültig, sofern nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeit ausgewiesen ist. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Anspruch auf Einlösung.

19.3 Restguthaben

Wird ein Wertgutschein nur teilweise eingelöst, verbleibt der Restbetrag als Guthaben für weitere Buchungen innerhalb der Gültigkeitsdauer. Eine Auszahlung des Restguthabens in Geld ist ausgeschlossen.

19.4 Übertragbarkeit

Wertgutscheine sind übertragbar und können auch durch Dritte eingelöst werden. ALMARA prüft die Berechtigung des Einlösenden nicht.

19.5 Widerrufsrecht

Beim Kauf eines Wertgutscheins steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 7.2). Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

19.6 Währung und Umrechnung

Wertgutscheine werden in der Währung ausgestellt, in der sie erworben wurden. Der nominelle Wert bleibt unabhängig von Wechselkursentwicklungen unverändert. Wird ein Wertgutschein in einer von der Ausstellungswährung abweichenden Währung eingelöst, erfolgt die Umrechnung zum von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Mittelkurs am Tag der Einlösung. Etwaige Wechselkursdifferenzen, Gebühren des Zahlungsdienstleisters oder sonstige bankseitige Kosten trägt der Kunde. Ein Restguthaben verbleibt in der Ausstellungswährung des Gutscheins.

§ 20 Beschwerden und Streitbeilegung

20.1 Beschwerdemanagement

Beschwerden und Reklamationen können an support@almara.life gerichtet werden. Wir bemühen uns, Beschwerden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang zu beantworten.

20.2 EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet: support@almara.life.

20.3 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von ALMARA Moments erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Anwendbares Recht

Für Verträge zwischen ALMARA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleibt der Schutz durch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unberührt.

22.2 Gerichtsstand

Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Für Klagen von ALMARA gegen den Kunden ist das Gericht am Wohnsitz des Kunden ausschließlich zuständig.

22.3 Änderungen dieser AGB

ALMARA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültige Fassung ist für das Vertragsverhältnis maßgeblich. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge.

22.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Oben. Unten. Unvergesslich

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