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Buchung
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Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Β§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (nachfolgend β€žAGB“) gelten fΓΌr alle VertrΓ€ge zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend β€žKunde“) und uns ΓΌber die Buchung und Inanspruchnahme von Erlebnissen, die unter der Marke ALMARA angeboten werden (nachfolgend β€žALMARA Moments“). Maßgeblich ist die Fassung der AGB zum Zeitpunkt der Buchung.

1.2 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

Ubu Beteiligungs GmbH
Zehlendorfer Damm 75A
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Handelsregister: HRB 34135 P, Amtsgericht Potsdam
GeschΓ€ftsfΓΌhrer: Wolfgang Donko
E-Mail: office@ubu-beteiligung.de

Die Marke ALMARA gehârt zum Markenportfolio der Ubu Beteiligungs GmbH. Im Falle einer spÀteren Übertragung des operativen GeschÀfts auf eine andere Konzerngesellschaft (insbesondere die ubu lifestyle GmbH) werden die VertragsverhÀltnisse nach Maßgabe der §§ 414, 415 BGB übergeleitet. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und kann der Übertragung widersprechen; in diesem Fall bleibt das VertragsverhÀltnis mit der Ubu Beteiligungs GmbH bis zur vollstÀndigen Vertragserfüllung bestehen.

1.3 Verbraucher

Diese AGB richten sich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein RechtsgeschÀft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstÀndigen beruflichen TÀtigkeit zugerechnet werden kânnen.

1.4 Abwehrklausel

Abweichende, entgegenstehende oder ergΓ€nzende Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrΓΌcklich schriftlich zugestimmt haben.

Β§ 2 Vermittler-Modell und ALMARA-eigene Standorte

2.1 Zwei Konstellationen

ALMARA bietet Moments in zwei Konstellationen an:

  • Vermittelte Moments: ALMARA vermittelt den Erlebnisvertrag zwischen dem Kunden und einem Partner (Standortbetreiber, Anbieter).
  • ALMARA-eigene Standorte: An eigenen Standorten (z.B. Store, Pop-up, Beach Kiosk) erbringt ALMARA die Leistung selbst oder durch eigene ErfΓΌllungsgehilfen.

Die jeweils anwendbare Konstellation wird dem Kunden vor Vertragsschluss in der Buchungsstrecke deutlich kenntlich gemacht (Anbieter-Hinweis auf der Detailseite des jeweiligen Moments).

2.2 Vermittelte Moments

Bei vermittelten Moments kommt der Erlebnisvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. ALMARA ist nicht Vertragspartner der Erlebnisleistung und haftet ausschließlich für die ordnungsgemÀße Vermittlung sowie die Erbringung der eigenen Plattform- und Buchungsleistungen.

Der jeweilige Partner, einschließlich seines Sitzes und seiner Kontaktdaten, wird dem Kunden spÀtestens mit der BuchungsbestÀtigung mitgeteilt.

2.3 ALMARA-eigene Standorte

An ALMARA-eigenen Standorten ist die Ubu Beteiligungs GmbH (vorbehaltlich der Übertragungsklausel nach § 1.2) selbst Vertragspartner des Erlebnisvertrags.

Β§ 3 Vertragsschluss

3.1 Buchungsablauf

Die Darstellung der ALMARA Moments auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit Klick auf den Bestellbutton (β€žJetzt buchen“, β€žZahlungspflichtig bestellen“ o.Γ€.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ΓΌber den ausgewΓ€hlten Moment ab.

3.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung und der unmittelbar darauf folgenden BuchungsbestΓ€tigung per E-Mail zustande. Bei vermittelten Moments wird der Vertrag zwischen Kunde und Partner geschlossen; die BuchungsbestΓ€tigung von ALMARA dient zugleich als BestΓ€tigung der Vermittlung.

3.3 Voucher

Mit der BuchungsbestΓ€tigung erhΓ€lt der Kunde einen Voucher, der ihn zum Bezug der gebuchten Leistung berechtigt. Der Voucher kann je nach technischer Umsetzung als PDF zur BuchungsbestΓ€tigung beigefΓΌgt, als digitaler Link, als QR-Code mit beigefΓΌgter PDF oder als Eintrag in einer digitalen Wallet (z.B. Apple Wallet, Google Wallet) ΓΌbermittelt werden. Der Voucher enthΓ€lt insbesondere Buchungsnummer, gebuchten Moment, Termin sowie Anzahl der Teilnehmer.

3.4 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext (BuchungsbestΓ€tigung samt AGB) wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die AGB kΓΆnnen zusΓ€tzlich als PDF beigefΓΌgt oder per QR-Code zugΓ€nglich gemacht werden. Der Kunde wird gebeten, diese Unterlagen aufzubewahren.

3.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information; im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung verbindlich.

Β§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Preise

Die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe, SpotgebΓΌhren) am Standort zusΓ€tzlich anfallen, werden diese transparent vor Vertragsschluss ausgewiesen.

Bei Buchungen mit Bezug zu Standorten außerhalb der Eurozone kânnen Preise in der jeweiligen LandeswÀhrung angegeben werden. Die Abrechnung erfolgt in der ausgewiesenen WÀhrung; etwaige Wechselkursrisiken und Gebühren des Zahlungsdienstleisters trÀgt der Kunde.

4.2 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt im Voraus ΓΌber die in der Buchungsstrecke angebotenen Zahlungsmittel. Akzeptiert werden in der Regel Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay, Google Pay sowie weitere von unseren Zahlungsdienstleistern angebotene Zahlungsarten. Die konkret verfΓΌgbaren Zahlungsmittel werden in der Buchungsstrecke angezeigt.

4.3 Zahlungsdienstleister

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt ΓΌber die externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. und/oder Mollie B.V. Mit Auswahl einer Zahlungsart stimmt der Kunde der Weiterleitung seiner Zahlungsdaten an den jeweiligen Anbieter zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer DatenschutzerklΓ€rung.

4.4 FΓ€lligkeit

Die VergΓΌtung ist mit Vertragsschluss fΓ€llig und wird unmittelbar im Rahmen der Buchung eingezogen.

Β§ 5 Stornierung durch den Kunden

5.1 Mindeststandards

Soweit in der BuchungsbestΓ€tigung nichts Abweichendes vermerkt ist, gelten fΓΌr die Stornierung durch den Kunden folgende Mindeststandards:

  • Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenlose Stornierung mit vollstΓ€ndiger Erstattung des Buchungspreises.
  • Innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor dem Termin: StornogebΓΌhr in HΓΆhe von 50 % des Buchungspreises.
  • Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin: keine Erstattung.
  • Bei Nicht-Erscheinen (No-Show): keine Erstattung.

5.2 Abweichende Stornoregelungen

FΓΌr einzelne Moments kΓΆnnen abweichende Stornoregelungen gelten, etwa in Hochsaison-ZeitrΓ€umen oder bei besonderen Veranstaltungen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss in der Buchungsstrecke deutlich angezeigt und werden mit der BuchungsbestΓ€tigung Vertragsbestandteil.

5.3 Form der Stornierung

Stornierungen sind in Textform an support@almara.life oder über die in der Buchungsstrecke vorgesehene Funktion mâglich. Maßgeblich für die Wahrung der Stornofrist ist der Zugang der StornierungserklÀrung bei ALMARA.

Β§ 6 Umbuchung

6.1 Umbuchung durch den Kunden

Bis 48 Stunden vor dem Termin kann der Kunde eine Umbuchung auf einen anderen Termin kostenfrei vornehmen, vorbehaltlich der VerfΓΌgbarkeit am gewΓΌnschten neuen Termin. Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist eine Umbuchung nicht mehr mΓΆglich; die Stornoregelungen nach Β§ 5 gelten. Umbuchungen kΓΆnnen ΓΌber support@almara.life oder ΓΌber die in der Buchungsstrecke vorgesehene Funktion vorgenommen werden.

6.2 StandortΓΌbergreifende Umbuchung und Saisonbetrieb

ALMARA Standorte sind teilweise Saisonbetriebe. Sollte am ursprΓΌnglichen Buchungsstandort innerhalb der laufenden Saison kein passender Ersatztermin verfΓΌgbar sein, kann der Kunde wΓ€hlen:

  • Umbuchung auf einen Termin am selben Standort innerhalb der nΓ€chsten 60 Kalendertage, mindestens bis zum Ende der laufenden Saison oder bis zum Saisonbeginn der Folgesaison;
  • Umbuchung an einen anderen ALMARA-Standort, sofern dort ein vergleichbarer Moment-Typ verfΓΌgbar ist (siehe Β§ 6.3);
  • Umwandlung des Buchungsbetrags in einen Wertgutschein gemÀß Β§ 19 mit drei Jahren GΓΌltigkeit, einlΓΆsbar an allen ALMARA-Standorten.

6.3 Umbuchung zwischen Moment-Typen

Bei der Umbuchung auf einen anderen Moment-Typ gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf einen gleich- oder geringerwertigen Moment-Typ ist kostenfrei mΓΆglich. Ein etwaiger Preisunterschied verbleibt als Restguthaben (analog Β§ 19.3).
  • Umbuchung auf einen hΓΆherwertigen Moment-Typ ist gegen Zahlung der Preisdifferenz mΓΆglich, sofern verfΓΌgbar.

6.4 Stornierung oder VerzΓΆgerung durch ALMARA oder den Partner

Wird die gebuchte Leistung von ALMARA oder dem Partner nicht zum vereinbarten Termin erbracht – insbesondere wegen ungeeigneter WitterungsverhΓ€ltnisse, Equipment-Defekten, hΓΆherer Gewalt oder aus SicherheitsgrΓΌnden –, gilt folgende Eskalationskaskade:

Stufe 1 – KurzverzΓΆgerung am selben Tag: Tritt eine VerzΓΆgerung von bis zu 60 Minuten ein und ist der Kunde mit dem spΓ€teren Termin einverstanden, wird die Leistung wie gebucht erbracht. ALMARA oder der Partner kann nach eigenem Ermessen einen Service-Bonus anbieten (z.B. zusΓ€tzliche Erlebniszeit, Folgegutschein); ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Stufe 2 – Verschiebung am selben Tag: Bei einer VerzΓΆgerung von mehr als 60 Minuten innerhalb der GeschΓ€ftszeiten desselben Tages wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Der Kunde kann alternativ wΓ€hlen zwischen:

  • Annahme des Ersatztermins;
  • Umbuchung gemÀß Β§Β§ 6.1 bis 6.3;
  • Umwandlung in einen Wertgutschein gemÀß Β§ 19;
  • vollstΓ€ndiger RΓΌckerstattung des Buchungsbetrags.

Stufe 3 – Umbuchung in den kommenden Tagen: Ist eine Erbringung am selben Tag nicht mΓΆglich, bietet ALMARA oder der Partner einen Ersatztermin innerhalb der nΓ€chsten 3 Kalendertage am selben Standort an. Der Kunde kann alternativ wΓ€hlen zwischen:

  • Annahme des Ersatztermins;
  • standortΓΌbergreifender Umbuchung gemÀß Β§ 6.2;
  • Umwandlung in einen Wertgutschein gemÀß Β§ 19;
  • vollstΓ€ndiger RΓΌckerstattung des Buchungsbetrags.

Stufe 4 – Keine LΓΆsung mΓΆglich: Ist auch eine Umbuchung in den nΓ€chsten 3 Kalendertagen nicht mΓΆglich oder lehnt der Kunde alle angebotenen Optionen ab, erhΓ€lt der Kunde eine vollstΓ€ndige RΓΌckerstattung des Buchungsbetrags innerhalb von 14 Werktagen ΓΌber das ursprΓΌnglich verwendete Zahlungsmittel.

6.5 Ausschluss von FolgeschΓ€den

Ein Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen (insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten) ist ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen für ALMARA bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren oder ALMARA bzw. dem Partner kein Vorsatz oder grobe FahrlÀssigkeit zur Last fÀllt. § 17 (Haftung) bleibt unberührt.

Β§ 7 Widerrufsrecht

7.1 Ausschluss bei termingebundenen Buchungen

Das Widerrufsrecht ist gemÀß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen bei VertrÀgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit FreizeitbetÀtigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da ALMARA Moments grundsÀtzlich für einen konkreten Termin gebucht werden, besteht insoweit kein Widerrufsrecht.

7.2 Widerrufsrecht bei Wertgutscheinen

Bei Erwerb eines Wertgutscheins (Β§ 19), der nicht fΓΌr einen konkreten Termin ausgestellt wird, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur VerfΓΌgung gestellt.

Β§ 8 HΓΆhere Gewalt

ALMARA und der Partner haften nicht für die Nichterbringung oder verspÀtete Erbringung von Leistungen, die auf hâhere Gewalt zurückzuführen sind. Hâhere Gewalt umfasst insbesondere außergewâhnliche WitterungsverhÀltnisse, behârdliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks oder vergleichbare unabwendbare Ereignisse. § 6.4 (Eskalationskaskade) bleibt unberührt; der Kunde erhÀlt in diesen FÀllen die dort vorgesehenen Wahlrechte.

Β§ 9 Anforderungen an den Kunden

9.1 Allgemeine Eignung

Der Kunde versichert mit der Buchung, dass er in der kΓΆrperlichen und gesundheitlichen Verfassung ist, das gebuchte Erlebnis sicher durchzufΓΌhren. Insbesondere bestΓ€tigt der Kunde, dass keine gesundheitlichen EinschrΓ€nkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, akute Verletzungen, Schwangerschaft, soweit fΓΌr das jeweilige Erlebnis relevant).

9.2 Schwimmkenntnisse

Bei wassergebundenen Moments versichert der Kunde, ΓΌber ausreichende Schwimmkenntnisse zu verfΓΌgen, sich frei und sicher im Wasser bewegen zu kΓΆnnen und keine Wasserangst zu haben. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Bedenken vor Beginn des Moments dem Anbieter mitzuteilen.

9.3 Mindestalter und Aufsicht von MinderjΓ€hrigen

FΓΌr die Nutzung bestimmter ALMARA Devices gelten herstellerseitige AltersbeschrΓ€nkungen, die dem Kunden vor Vertragsschluss in der Produktbeschreibung mitgeteilt werden. MinderjΓ€hrige dΓΌrfen die Devices nur unter Aufsicht eines volljΓ€hrigen Erziehungsberechtigten oder einer von diesem ausdrΓΌcklich autorisierten volljΓ€hrigen Begleitperson nutzen. Die Aufsichtsperson ΓΌbernimmt die volle Verantwortung fΓΌr die Einhaltung dieser AGB durch den MinderjΓ€hrigen.

9.4 Alkohol- und Drogenverbot

Der Kunde versichert, das ALMARA Device und die Erlebnisleistung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, BetÀubungsmitteln oder Medikamenten zu nutzen, die die ReaktionsfÀhigkeit beeintrÀchtigen. ALMARA und der Partner sind berechtigt, die Übergabe des Devices und die Erbringung der Leistung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für eine entsprechende BeeintrÀchtigung vorliegen. In diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch.

9.5 Verweigerungsrecht

ALMARA und der Partner sind berechtigt, die Übergabe des Devices und die Erbringung der Leistung zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des Kunden im Sinne der AbsÀtze 9.1 bis 9.4 bestehen oder der Kunde die nach § 10 vorgesehene Sicherheitseinweisung nicht durchlÀuft. Bei berechtigter Verweigerung besteht kein Erstattungsanspruch.

Β§ 10 Sicherheitseinweisung

10.1 Verbindliche Einweisung

Vor der erstmaligen Nutzung eines ALMARA Devices ist der Kunde verpflichtet, eine Sicherheitseinweisung zu absolvieren. Die Einweisung umfasst die Bedienung des Devices, die geltenden Sicherheitsregeln, Verhaltensregeln im Wasser, Notfallprozeduren sowie Hinweise zum geeigneten Einsatzgebiet.

10.2 Form der Einweisung

Die Einweisung erfolgt in einer der folgenden Formen:

  • Digital: Der Kunde sieht ein verbindliches Einweisungsvideo und bestΓ€tigt digital den Erhalt und das VerstΓ€ndnis der Sicherheitshinweise.
  • Analog: Der Kunde erhΓ€lt vor Ort durch den Anbieter eine mΓΌndliche Einweisung und bestΓ€tigt deren Erhalt und VerstΓ€ndnis.

Die Form der Einweisung ergibt sich aus der Buchung bzw. wird am Standort festgelegt.

10.3 BestΓ€tigung und Folgen

Mit der BestΓ€tigung der Einweisung versichert der Kunde, die Sicherheitshinweise verstanden zu haben und sich an die Vorgaben zu halten. Ohne erfolgte EinweisungsbestΓ€tigung wird das Device nicht ΓΌbergeben. Eine fehlerhafte oder falsche BestΓ€tigung der Einweisung kann zur Verweigerung der Leistung fΓΌhren und Haftungsfolgen fΓΌr den Kunden auslΓΆsen.

§ 11 Übergabe und Nutzung des ALMARA Devices

11.1 Übergabe

Bei der Übergabe des Devices erfolgt eine gemeinsame Sichtkontrolle durch Anbieter und Kunde. Etwaige bereits vorhandene MÀngel werden in einem Übergabeprotokoll (digital oder analog) festgehalten. Mit der Übernahme bestÀtigt der Kunde, dass das Device sich in einem ordnungsgemÀßen, gebrauchsfÀhigen und sauberen Zustand befindet und das mitgegebene Zubehâr vollstÀndig ist.

11.2 BestimmungsgemÀßer Gebrauch

Der Kunde verpflichtet sich, das Device ausschließlich bestimmungsgemÀß und entsprechend den Vorgaben des Herstellers, den Sicherheitshinweisen aus der Einweisung sowie diesen AGB zu nutzen. Insbesondere sind die zulÀssigen Einsatzgebiete, Hâchsttiefen, Geschwindigkeitsstufen und Nutzungsdauern einzuhalten.

11.3 Verbotene Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:

  • der Einsatz an Orten, an denen die Nutzung gesetzlich, behΓΆrdlich oder durch Hausordnung untersagt ist;
  • die MitfΓΌhrung oder der Transport weiterer Personen oder GegenstΓ€nde, soweit das Device hierfΓΌr nicht ausdrΓΌcklich vorgesehen ist;
  • technische, optische oder softwareseitige VerΓ€nderungen am Device, einschließlich Aufkleber, Lackierungen oder Klebefolien;
  • die Überlassung des Devices an Dritte ohne vorherige ausdrΓΌckliche Zustimmung von ALMARA oder dem Partner;
  • Reparaturen oder Wartungsarbeiten durch den Kunden;
  • der Einsatz zu Wettkampfzwecken, Stunts oder vergleichbaren AktivitΓ€ten mit erhΓΆhtem Risiko.

11.4 Sorgfaltspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, das Device sorgfΓ€ltig und gewissenhaft zu behandeln und vor BeschΓ€digung, Verschmutzung, Diebstahl und Verlust zu schΓΌtzen. Bei Pausen ist das Device an einem sicheren Ort zu verwahren oder zu beaufsichtigen.

11.5 RΓΌckgabe

Der Kunde gibt das Device zum vereinbarten Zeitpunkt vollstÀndig und in dem Zustand zurück, in dem er es übernommen hat, abgesehen von normaler, vertragsgemÀßer Abnutzung. Bei der Rückgabe erfolgt eine erneute Sichtkontrolle durch den Anbieter. Wird ein Schaden festgestellt, der nicht im Übergabeprotokoll vermerkt war, wird vermutet, dass dieser wÀhrend der Nutzungszeit entstanden ist; dem Kunden steht der Gegenbeweis offen.

11.6 VerspΓ€tete RΓΌckgabe (Quick-Rent)

Die ALMARA Moments werden im Quick-Rent-Modell erbracht: Der Kunde mietet das Device fΓΌr einen genau definierten Slot (z.B. 30, 40 oder 50 Minuten). Das Device ist spΓ€testens zum Ende des gebuchten Slots zurΓΌckzugeben (Drop-off). ALMARA rΓ€umt dem Kunden im Anschluss an den gebuchten Slot eine Toleranzzeit von max. 5 Minuten ein, die fΓΌr die RΓΌckgabe genutzt werden kann. Erfolgt die RΓΌckgabe nach Ablauf der Toleranz, gilt:

Fall A – keine Folgebuchung betroffen: Wird die Toleranzzeit ΓΌberschritten und es liegt keine Folgebuchung vor, erfolgt die Nachberechnung in 10-Minuten-Intervallen. Beispiel: Gebuchter Slot-Preis 30 € fΓΌr 30 Minuten ergibt einen Anteil von 10 € je 10-Minuten-Intervall.

Fall B – Folgebuchung betroffen: Wird die Toleranzzeit ΓΌberschritten und es liegt eine Folgebuchung vor, erfolgt die Nachberechnung in 10-Minuten-Intervallen zuzΓΌglich eines Aufschlags von 50 %. Der Aufschlag dient dem pauschalierten Ausgleich der durch die VerzΓΆgerung verursachten Mehraufwendungen und Folgebuchungs-Verschiebungen.

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ALMARA bzw. dem Partner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende SchadensersatzansprΓΌche bleiben unberΓΌhrt.

Β§ 12 Sicherheitsleistung

Für die Nutzung hâherwertiger Devices kann ALMARA bzw. der Partner eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarten-Vorautorisierung verlangen. Die Hâhe der Sicherheitsleistung wird dem Kunden vor Übergabe transparent mitgeteilt. Nach vertragsgemÀßer Rückgabe des Devices wird die Vorautorisierung freigegeben; die tatsÀchliche Gutschrift auf dem Konto des Kunden hÀngt von der Bearbeitung durch die kartenausgebende Bank ab und kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Eine tatsÀchliche Belastung der Kreditkarte erfolgt nur, wenn und soweit der Kunde nach diesen AGB für SchÀden, Verlust oder andere Pflichtverletzungen haftet.

Β§ 13 BeschΓ€digung, Verlust und Nicht-RΓΌckgabe

13.1 BeschΓ€digung

Der Kunde haftet für wÀhrend der Nutzungszeit entstandene SchÀden am Device, die auf eine Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB zurückzuführen sind, insbesondere auf Bedienungsfehler, Überbeanspruchung, vertragswidrige Nutzung oder Verletzung der Sorgfaltspflichten. Bei normalem, vertragsgemÀßem Verschleiß sowie bei Material- oder Herstellungsfehlern haftet der Kunde nicht.

13.2 Verlust und Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl des Devices wΓ€hrend der Nutzungszeit ist der Kunde verpflichtet, ALMARA bzw. den Partner unverzΓΌglich zu informieren. Bei Diebstahl ist zusΓ€tzlich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und ALMARA eine Kopie der Anzeige unaufgefordert zu ΓΌbermitteln.

Der Kunde haftet fΓΌr Verlust oder Diebstahl, wenn ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nach Β§ 11.4 zur Last fΓ€llt. Die Haftung entfΓ€llt, wenn der Kunde nachweist, dass er die ΓΌbliche Sorgfalt eingehalten hat.

13.3 Nicht-RΓΌckgabe

Wird das Device ΓΌber den gebuchten Slot hinaus auch bis GeschΓ€ftsschluss des jeweiligen Standorts nicht zurΓΌckgebracht und nimmt der Kunde innerhalb dieser Zeit auch keinen Kontakt zu ALMARA bzw. dem Partner auf, gilt das Device als nicht zurΓΌckgegeben. In diesem Fall ist ALMARA berechtigt:

  • den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Devices in Rechnung zu stellen;
  • Strafanzeige wegen Unterschlagung gemÀß Β§ 246 StGB zu erstatten;
  • die nach Β§ 12 vereinbarte Sicherheitsleistung in entsprechender HΓΆhe zu verwerten.

Die Regelung des § 11.6 (verspÀtete Rückgabe innerhalb desselben GeschÀftstages) bleibt von dieser Bestimmung unberührt; sie greift ausschließlich bei verspÀteter, aber erfolgter Rückgabe.

13.4 Haftungsumfang bei BeschΓ€digung

Bei TeilschÀden haftet der Kunde auf die Reparaturkosten, hâchstens jedoch auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Devices. ALMARA wird sich bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche um eine angemessene und verhÀltnismÀßige Bemessung bemühen.

Β§ 14 Verhalten bei UnfΓ€llen und Schadensereignissen

Wird der Kunde wΓ€hrend der Nutzung des Devices oder der DurchfΓΌhrung des Moments in einen Unfall oder ein vergleichbares Schadensereignis verwickelt, hat er ALMARA bzw. den Partner unverzΓΌglich zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle fΓΌr die KlΓ€rung des Sachverhalts erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere Angaben zu Unfallbeteiligten, Zeugen und Schadensumfang. Bei PersonenschΓ€den ist umgehend der Rettungsdienst zu verstΓ€ndigen. Polizeiliche Aufnahme oder Γ€rztliche Untersuchung sind nach Erfordernis zu veranlassen.

Β§ 15 Eigenverantwortung, Versicherung und optionale Schadenshaftungs-Reduktion

15.1 Eigene Gefahr

Die Teilnahme an einem ALMARA Moment und die Nutzung eines ALMARA Devices erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden, soweit diese nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten von ALMARA oder dem Partner zurΓΌckzufΓΌhren ist. Der Kunde trΓ€gt insbesondere das Risiko fΓΌr mitgefΓΌhrte persΓΆnliche GegenstΓ€nde, Wertsachen, BekleidungsstΓΌcke und elektronische GerΓ€te.

15.2 Eigene Haftpflichtversicherung

Der Kunde ist verpflichtet, ΓΌber eine ausreichende private Haftpflichtversicherung zu verfΓΌgen, die SchΓ€den gegenΓΌber Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von FreizeitgerΓ€ten abdeckt. ALMARA empfiehlt zudem den Abschluss einer Unfallversicherung.

15.3 Optionale Schadenshaftungs-Reduktion

ALMARA bzw. der Partner kann optional gegen Aufpreis eine Schadenshaftungs-Reduktion anbieten, mit der die Haftung des Kunden fΓΌr BeschΓ€digung oder Verlust des Devices auf einen vorab transparent ausgewiesenen Selbstbehalt begrenzt wird. Die konkrete VerfΓΌgbarkeit, Konditionen, HΓΆhe des Selbstbehalts sowie die ausgeschlossenen SchadensfΓ€lle (insbesondere Vorsatz und grobe FahrlΓ€ssigkeit) werden in der Buchungsstrecke ausgewiesen und werden mit Buchung der Schadenshaftungs-Reduktion Vertragsbestandteil. Auf die Schadenshaftungs-Reduktion besteht kein Anspruch.

Β§ 16 SchΓ€den gegenΓΌber Dritten und Freistellung

16.1 Haftung des Kunden gegenΓΌber Dritten

Verursacht der Kunde wΓ€hrend der Nutzung des Devices oder der DurchfΓΌhrung des Moments SchΓ€den bei Dritten – sei es an Personen, Sachen oder VermΓΆgen –, haftet er hierfΓΌr allein. ALMARA und der Partner sind nicht Vertragspartei zwischen Kunde und Dritten und ΓΌbernehmen fΓΌr solche SchΓ€den keinerlei Haftung.

16.2 Freistellung im InnenverhΓ€ltnis

Werden ALMARA oder der Partner von Dritten auf Schadensersatz oder andere Leistungen in Anspruch genommen, weil der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des Devices oder der Durchführung des Moments einen Schaden verursacht hat, stellt der Kunde ALMARA und den Partner von sÀmtlichen derartigen Ansprüchen im InnenverhÀltnis frei, einschließlich der hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von ALMARA oder dem Partner zurückzuführen ist.

Β§ 17 Haftung von ALMARA

17.1 Grundsatz

ALMARA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fΓΌr SchΓ€den, die auf Vorsatz oder grober FahrlΓ€ssigkeit beruhen, sowie fΓΌr SchΓ€den aus der Verletzung des Lebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung von ALMARA oder einer vorsΓ€tzlichen oder fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfΓΌllungsgehilfen beruhen.

17.2 Wesentliche Vertragspflichten

Für sonstige SchÀden, die auf einer einfach fahrlÀssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch ALMARA, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet ALMARA nur in Hâhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemÀße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermâglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmÀßig vertraut und vertrauen darf.

17.3 Ausschluss im Übrigen

Im Übrigen ist die Haftung von ALMARA ausgeschlossen.

17.4 Haftung nach Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberΓΌhrt.

17.5 Geltung fΓΌr ErfΓΌllungsgehilfen

Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen ErfΓΌllungsgehilfen von ALMARA.

17.6 Vermittelte Moments

Bei vermittelten Moments (Β§ 2.2) beziehen sich die Haftungsregelungen dieses Β§ 17 auf die Vermittlungs- und Plattformleistungen von ALMARA. FΓΌr die eigentliche Erbringung der Erlebnisleistung haftet allein der Partner. Bei ALMARA-eigenen Standorten (Β§ 2.3) gelten diese Haftungsregelungen umfassend auch fΓΌr die Erbringung der Erlebnisleistung selbst.

Β§ 18 Haftungsausschluss bei eigenem Risiko

Soweit der Kunde SchΓ€den erleidet, die auf einer Verletzung seiner eigenen Pflichten aus diesen AGB beruhen, insbesondere auf einer Nichteinhaltung der Sicherheitseinweisung, der Nutzungsverbote nach Β§ 11.3 oder der Sicherheits- und Eignungsanforderungen nach Β§ 9, ist eine Haftung von ALMARA und dem Partner ausgeschlossen, sofern den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft.

Β§ 19 Wertgutscheine

19.1 Gegenstand und EinlΓΆseorte

ALMARA bietet die MΓΆglichkeit, Wertgutscheine zu erwerben. Ein Wertgutschein berechtigt den Inhaber, im Rahmen seiner GΓΌltigkeit Buchungen ΓΌber die ALMARA-Plattform vorzunehmen und den Gutscheinwert ganz oder teilweise auf den Buchungspreis anzurechnen. Wertgutscheine sind standort- und lΓ€nderΓΌbergreifend an allen ALMARA-Standorten einlΓΆsbar, die zum Zeitpunkt der EinlΓΆsung verfΓΌgbar sind. Sie sind nicht an einen bestimmten Moment-Typ, ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Standort gebunden.

19.2 GΓΌltigkeit

Wertgutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres ihres Erwerbs gΓΌltig, sofern nicht ausdrΓΌcklich eine lΓ€ngere GΓΌltigkeit ausgewiesen ist. Nach Ablauf der GΓΌltigkeit verfΓ€llt der Anspruch auf EinlΓΆsung.

19.3 Restguthaben

Wird ein Wertgutschein nur teilweise eingelΓΆst, verbleibt der Restbetrag als Guthaben fΓΌr weitere Buchungen innerhalb der GΓΌltigkeitsdauer. Eine Auszahlung des Restguthabens in Geld ist ausgeschlossen.

19.4 Übertragbarkeit

Wertgutscheine sind ΓΌbertragbar und kΓΆnnen auch durch Dritte eingelΓΆst werden. ALMARA prΓΌft die Berechtigung des EinlΓΆsenden nicht.

19.5 Widerrufsrecht

Beim Kauf eines Wertgutscheins steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (Β§ 7.2). Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss zur VerfΓΌgung gestellt.

19.6 WΓ€hrung und Umrechnung

Wertgutscheine werden in der WΓ€hrung ausgestellt, in der sie erworben wurden. Der nominelle Wert bleibt unabhΓ€ngig von Wechselkursentwicklungen unverΓ€ndert. Wird ein Wertgutschein in einer von der AusstellungswΓ€hrung abweichenden WΓ€hrung eingelΓΆst, erfolgt die Umrechnung zum von der EuropΓ€ischen Zentralbank verΓΆffentlichten Mittelkurs am Tag der EinlΓΆsung. Etwaige Wechselkursdifferenzen, GebΓΌhren des Zahlungsdienstleisters oder sonstige bankseitige Kosten trΓ€gt der Kunde. Ein Restguthaben verbleibt in der AusstellungswΓ€hrung des Gutscheins.

Β§ 20 Beschwerden und Streitbeilegung

20.1 Beschwerdemanagement

Beschwerden und Reklamationen kΓΆnnen an support@almara.life gerichtet werden. Wir bemΓΌhen uns, Beschwerden innerhalb von fΓΌnf Werktagen nach Eingang zu beantworten.

20.2 EU-Streitschlichtung

Die EuropΓ€ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse fΓΌr Verbraucherbeschwerden lautet: support@almara.life.

20.3 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Β§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von ALMARA Moments erfolgt nach Maßgabe unserer DatenschutzerklÀrung.

Β§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Anwendbares Recht

FΓΌr VertrΓ€ge zwischen ALMARA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewΓΆhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleibt der Schutz durch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unberΓΌhrt.

22.2 Gerichtsstand

Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Für Klagen von ALMARA gegen den Kunden ist das Gericht am Wohnsitz des Kunden ausschließlich zustÀndig.

22.3 Γ„nderungen dieser AGB

ALMARA behΓ€lt sich vor, diese AGB mit Wirkung fΓΌr die Zukunft zu Γ€ndern. Die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gΓΌltige Fassung ist fΓΌr das VertragsverhΓ€ltnis maßgeblich. Γ„nderungen werden auf der Website verΓΆffentlicht und gelten nicht rΓΌckwirkend fΓΌr bereits geschlossene VertrΓ€ge.

22.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfΓΌhrbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der ΓΌbrigen Bestimmungen nicht berΓΌhrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfΓΌhrbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Oben. Unten. Unvergesslich

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